„Gemeinsam lächeln“: Vorsorge im Zahnbereich

Mit der neuen Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“ haben SVS Kundinnen und Kunden gut lachen. Um den Vorsorgegedanken weiter zu stärken und zu fördern, erhalten alle Versicherten, die im Jahr 2024 zum Zahnarzt gehen, einmalig einen Bonus in der Höhe von 100 Euro.

Gesunde Zähne sind nicht nur schön anzusehen. Sie sind auch wichtig für die allgemeine Gesundheit, für Wohlbefinden und Lebensqualität. Denn wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, beugt langwierigen und kostenintensiven Behandlungen vor.

Als Gesundheitsversicherung hat die SVS ein großes Ziel: Kundinnen und Kunden zu einem gesunden Lebensstil motivieren und Erkrankungen präventiv vorbeugen. Umfangreiche Initiativen und ein attraktives Anreizsystem sollen Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz stärken. Etablierte Angebote wie der SVS Gesundheitshunderter, der Gesundheits-Check Junior oder der SVS Sicherheitshunderter unterstreichen dieses Engagement.

Effektive Vorsorge

Um den Vorsorgegedanken weiter zu forcieren, setzt die SVS auf jährliche Schwerpunktaktionen und „belohnt“ jene, die Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. In Fortführung dieser Tradition wurde 2024 die Gesundheitsaktion „Gemeinsam lächeln“ gestartet.

Dabei erhalten alle Kundinnen und Kunden, die im Kalenderjahr 2024 bei der SVS krankenversichert sind, einmalig einen Bonus von 100 Euro für den Besuch beim Zahnarzt. Die Initiative soll motivieren, zahnärztliche Kontrollen regelmäßig wahrzunehmen und somit den Wandel zur effektiven Vorsorge auch im Zahnbereich fördern.

Anmeldung über svsGO

Um mitzumachen, melden sich Versicherte ganz einfach über svsGO, die digitalen Services der SVS, für die Aktion an. Nach dem Zahnarztbesuch wird der Bonus automatisch und ohne Antrag auf das Konto, das bei der Anmeldung angegeben wurde, ausbezahlt. 

Eine Anmeldung ist auch nach absolviertem Zahnarztbesuch möglich. Als Basis für die Auszahlung dient die e-card, die beim Zahnarzt gesteckt bzw. die eingereichte Honorarnote des Wahl- oder Privatzahnarztes, die durch die SVS abgerechnet wird.

Der einmalige Gesundheitsbonus von 100 Euro im Rahmen der Aktion „Gemeinsam lächeln“ unterliegt weder der Einkommensteuer- noch der Umsatzsteuerpflicht.

Alle Infos unter: www.svs.at/gemeinsamlaecheln.